Vorsorge

Was passiert eigentlich,

  • wenn ich einen Unfall habe oder so krank werde, dass ich mich nicht mehr um meine persönlichen Angelegenheiten kümmern kann?
  • wenn ich dann nicht mehr mit meinem Arzt sprechen oder in eine Operation einwilligen kann?
  • wenn dann für mich Verträge zu schließen, Behördengänge zu erledigen und finanzielle Dinge zu regeln sind?

Entgegen weit verbreiteter Annahme sind Ehegatten, Kinder oder Eltern dann nicht berechtigt für Sie zu handeln!
Es empfiehlt sich daher, frühzeitig und unabhängig vom Alter, für den Fall der Handlungsunfähigkeit Vorsorge zu treffen!

Vorsorge treffen kann man mit

  • einer Vollmacht
  • einer Betreuungsverfügung
  • einer Patientenverfügung

Mit einer Vorsorgevollmacht wird einer Vertrauensperson für bestimmte oder für alle Bereiche Vertretungsbefugnis erteilt. Es handelt sich um eine privatrechtliche Willenserklärung. Für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit wird eine Person des Vertrauens bevollmächtigt, rechtswirksam zu handeln. Der Bevollmächtigte muss gleichwohl bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe oder freiheitsentziehende Maßnahmen) das Betreuungsgericht einschalten.

Mit einer Betreuungsverfügung nimmt man Einfluss auf die Auswahl der*des rechtlichen Betreuer*in und auf die Führung der Betreuung. Es handelt sich um eine Willenserklärung, wer für den Fall einer notwendig werdenden rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz durch das Betreuungsgericht als Betreuer*in bestellt werden soll. Die*der Betreuer*in wird rechtliche*r Vertreter*in. Das Betreuungsgericht muss bei genehmigungspflichtigen Maßnahmen (schwerwiegende medizinische Eingriffe, freiheitsentziehende Maßnahmen, Vermögensanlage, Kündigung der Wohnung, Hausverkauf, …) eingeschaltet werden.

Mit einer Patientenverfügung erklärt man seinen persönlichen Willen zur zukünftigen Behandlung oder Nichtbehandlung für den Fall der eigenen Äußerungs- und Einwilligungsfähigkeit.

In jedem Fall ist es wichtig, sich mit seinem Ehepartner, den Angehörigen, den Freunden zu besprechen und sich zu überlegen, was einem im Leben wichtig ist. Sie geben anderen Menschen eine große Verantwortung. Dazu ist ein unbedingtes Vertrauen Grundvoraussetzung.

 

Formulare bestellen oder downloaden:

Unter www.bestellen.bayern.de – der Seite der Bayerischen Staatsregierung – finden Sie weitere Informationen sowie die aktuell gültigen Formulare und Infobroschüren zum Download. Geben Sie bitte auf der erscheinenden Seite im Suchfeld das Stichwort „Vorsorgevollmacht“ ein und klicken Sie dann auf „Suchen“.
Sie bekommen dann die Liste der aktuell verfügbaren Downloads angezeigt zu den Themen:

  • Patientenverfügung
  • Persönliche Ergänzungen zur Patientenverfügung
  • Betreuungsverfügung
  • Vollmacht
  • Die Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung”

Benötigen Sie Hilfe oder haben offene Fragen, dann beraten wir Sie gerne persönlich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:

Katrin Bauer Dipl. Sozpäd. (FH) und Sophie Derra Pädagogin (BA)
betreuungsverein@chapeau-claque-bamberg.de
Tel: 0951 – 964343-70 oder -71

Wir freuen uns auf ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihnen.

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