Im Jahre 1992 wurde das bis dahin geltende Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch das neue Betreuungsrecht abgelöst.
Seitdem gibt es keine Entmündigung mehr und das Selbstbestimmungsrecht der betreuten Menschen wurde gestärkt.
Für weitere Informationen können Sie sich die Broschüre „Das Betreuungsrecht“ vom Bayerischen Staatsministerium für Justiz als PDF downloaden.